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Schiffsfonds haben folgende Merkmale

* Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft (er erwirbt einen Anteil am Gesellschaftskapital)
* Es ist eine langfristige Investition mit in der Regel 10 bis 25 Jahren Laufzeit.
* Das konkrete Investitionsobjekt steht fest; in der Regel ist es kein „Blind Pool“.
* Unternehmerische Investition mit Chancen und Risiken
* Da die Anleger Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung stellen, gibt es keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung oder auf einen festen Rückzahlungstermin. Vielmehr werden sie an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt.
* Die Risiken können zu einem Totalverlust der Beteiligung führen.
* Es existiert ein vorformuliertes Vertragswerk, mindestens ein Gesellschafts- und Treuhandvertrag, auf das der einzelne Anleger keinen Einfluss hat.
* Es existiert ein Verkaufsprospekt, in dem die wesentlichen Angaben zum Investment und die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beschrieben sind.
* Für die Chance eines Verkaufs der Beteiligung besteht keine Gewähr; Zweitmärkte sind derzeit noch im Aufbau.
* Es bestehen keine staatlichen Kontrollen. Anbieter von Schiffsfonds benötigen keine staatliche Erlaubnis und müssen keinen Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Es gibt keine Vorschriften, in welche Schiffe investiert werden darf oder wie ein Fonds konzipiert werden muss.

Bei Schiffsfonds oder auch Schiffsbeteiligungen handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das eingesammelte Kapital in den Bau oder den Erwerb von Seeschiffen investiert wird.

Wie bei geschlossenen Fonds generell können Investoren/Anleger nur während eines bestimmten Zeitraums (Platzierungszeitraum) der Schiffsgesellschaft beitreten. Nachdem genügend Anleger dem Fonds beigetreten sind und das notwendige Eigenkapital eingeworben wurde, wird der Fonds geschlossen.